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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Postkarten-Kampagnen von stamplead. Fassung vom 12. Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Daniel Guerrera, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung stamplead, Dörener Weg 17, 33100 Paderborn („stamplead“, „wir“) und seinen Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Produktion und den Versand adressierter Postkarten-Kampagnen sowie die zugehörigen Leistungen (Empfängerrecherche, Kundenportal, QR-Erfolgsmessung).
  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Annahme eines Angebots versichert der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir dürfen hierfür Firma, Rechtsform und Umsatzsteuer- Identifikationsnummer oder Steuernummer abfragen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
  4. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, dann das angenommene Angebot, dann diese AGB.
  5. „Auftragswert“ ist die im angenommenen Angebot vereinbarte Nettovergütung einschließlich beauftragter Zusatzleistungen, nach einer Anpassung gemäß § 3 Abs. 5. „Korrekturrunde“ ist die gesammelte Übermittlung aller Änderungswünsche zu einem Entwurfsstand und deren Umsetzung in einem neuen Stand. „Kampagne“ bezeichnet die im Angebot beschriebene Leistung.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf unserer Website und Anfragen über das Anfrageformular sind unverbindlich. Auf eine Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot, das wir dem Kunden als PDF und als Online-Link übermitteln. Diese AGB sind dem Angebot beigefügt und unter stamplead.com/agb abrufbar.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot über den Online-Link oder in Textform annimmt. Das Angebot ist 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern darin nichts anderes steht.
  3. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot (insbesondere Paket, Stückzahl, Zielgruppe und Gebiet) und ergänzend aus diesen AGB.
  4. Erklärungen in Textform an die im Kundenportal oder im Angebot hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden gelten als zugegangen.

§ 3 Leistungen

  1. Je nach Angebot umfasst unsere Leistung: die Recherche passender Empfänger nach den vereinbarten Kriterien oder die Aufbereitung einer vom Kunden gelieferten Adressliste, die Gestaltung der Karte, den Druck, die Frankierung und die Einlieferung bei der Deutschen Post sowie die Bereitstellung individueller QR-Codes mit Auswertung im Kundenportal.
  2. Wir dürfen für Druck, Versand, Hosting und einzelne Teilleistungen sorgfältig ausgewählte Dienstleister einsetzen. Wir dürfen in Teilmengen einliefern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist; vereinbarte Versandwellen gelten als Teilleistungen.
  3. Bei der Gestaltung setzen wir KI-gestützte Werkzeuge und lizenzierte Stockmotive ein, auch bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union. Wir übermitteln dorthin nur vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Logos, Produktangaben), keine Empfängerdaten.
  4. Wir schulden die vereinbarte Kampagne, nicht einen bestimmten Werbeerfolg. Rücklauf, Scans, Anfragen oder Aufträge der Empfänger hängen von Faktoren ab, auf die wir keinen Einfluss haben, und werden nicht garantiert.
  5. Bei recherchierten Empfängern liefern wir die vereinbarte Stückzahl nach bestem Wissen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Findet sich im vereinbarten Gebiet nicht die volle Zahl geeigneter Empfänger, schlagen wir eine Erweiterung des Gebiets oder der Zielgruppe vor. Lehnt der Kunde ab, verringert sich die Vergütung um den im Angebot ausgewiesenen Betrag für Druck und Porto je nicht versendeter Karte.
  6. Wir dürfen Inhalte ablehnen, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere unzulässige Heilmittel- oder Preiswerbung oder die Herabsetzung von Mitbewerbern. Dadurch geraten wir nicht in Verzug. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von 14 Tagen auf eine zulässige Fassung, können beide Parteien den Vertrag kündigen; § 7 Abs. 1 gilt entsprechend.

§ 4 Ablauf, Freigabe, Korrekturen und Fristen

  1. Nach Eingang der ersten Rate erstellen wir Empfängerliste und Kartenentwurf und stellen beides im Kundenportal zur Prüfung bereit, in der Regel innerhalb von sieben Werktagen.
  2. Im Paketpreis sind drei Korrekturrunden am Entwurf enthalten. Jede weitere Korrekturrunde berechnen wir nach vorheriger Absprache zu der im Angebot genannten Pauschale je Korrekturrunde. Ein grundlegend neues Konzept nach der ersten Entwurfsvorlage gilt nicht als Korrekturrunde und wird gesondert angeboten.
  3. Mit der Druckfreigabe im Kundenportal oder in Textform bestätigt der Kunde Empfängerliste, Gestaltung und Texte als verbindliche Druckvorlage. Für Fehler in der freigegebenen Vorlage (zum Beispiel Tippfehler, falsche Kontaktdaten oder Preise), die der Kunde bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, übernehmen wir keine Gewähr. § 10 bleibt unberührt.
  4. Druck und Einlieferung erfolgen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Druckfreigabe und Eingang der zweiten Rate. Geht die zweite Rate später ein, verschiebt sich der Versand entsprechend.
  5. Die Fristen nach Abs. 1 und 4 sind Richtwerte. Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Verzug tritt erst ein, wenn der Kunde uns nach Überschreiten einer Frist in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Werktagen gesetzt hat.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Kampagne nötigen Inhalte (etwa Logo als Vektordatei, Kontaktdaten, Angebotstexte, Ziel-URL für den QR-Code) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und prüft Entwürfe zügig.
  2. Der Kunde ist für die Inhalte seiner Werbung verantwortlich. Er versichert, dass die von ihm gelieferten Materialien und die beworbenen Aussagen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht, verstoßen. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Liefert der Kunde eine eigene Adressliste, übergibt er sie als Tabelle (CSV oder Excel) mit mindestens Firma, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Er sichert zu, die Daten rechtmäßig erhoben zu haben und für postalische Werbung nutzen zu dürfen. Wir bereinigen Dubletten und offensichtlich unvollständige Datensätze; darüber hinausgehende Nacharbeit berechnen wir nach vorheriger Absprache zu der im Angebot genannten, nach der Anzahl der gelieferten Datensätze gestaffelten Pauschale. Für Listen oberhalb der größten Staffel vereinbaren wir die Vergütung gesondert.
  4. Verzögert sich die Kampagne, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Fristen entsprechend.
  5. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Bereitstellung des Entwurfs im Kundenportal oder nach unserer letzten Aufforderung zur Mitwirkung weder eine Druckfreigabe noch eine Korrekturanforderung, setzen wir dem Kunden in Textform eine letzte Frist von 14 Tagen und weisen darauf hin, dass wir den Vertrag nach Fristablauf kündigen und nach § 7 Abs. 1 abrechnen. Verstreicht die Frist ungenutzt, können wir den Vertrag kündigen; § 7 Abs. 1 gilt entsprechend.

§ 6 Preise, Zahlung und Verzug

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Recherche bzw. Listenaufbereitung, Gestaltung, Druck und Porto im Paketpreis enthalten.
  2. Die Vergütung ist in zwei Raten zu zahlen: 50 % mit Annahme des Angebots (Anzahlungsrechnung) und 50 % mit der Druckfreigabe (Schlussrechnung). Rechnungen übermitteln wir elektronisch. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  3. Wir beginnen mit der Bearbeitung nach Eingang der ersten Rate und geben den Druck nach Eingang der zweiten Rate in Auftrag.
  4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Wir berechnen dann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Solange der Kunde mit einer Rate in Verzug ist, dürfen wir die weitere Bearbeitung zurückhalten; Fristen verschieben sich entsprechend. Ist der Kunde mit der ersten Rate länger als 30 Tage in Verzug, dürfen wir den Vertrag kündigen und nach § 7 Abs. 1 abrechnen.
  5. Erhöht die Deutsche Post das Porto nach Vertragsschluss und erfolgt die Einlieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, dürfen wir den tatsächlichen Portomehrbetrag je Karte weiterberechnen. Wir weisen den Mehrbetrag gesondert aus.
  6. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Das gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung aus demselben Vertragsverhältnis beruhen, insbesondere Mängelansprüche.

§ 7 Kündigung durch den Kunden (Stornierung)

  1. Der Kunde kann den Vertrag bis zur Druckfreigabe jederzeit kündigen (stornieren). Als Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und die Vorhaltung von Kapazitäten (§ 648 Satz 2 BGB) schuldet er pauschal 30 % des Auftragswerts zuzüglich Umsatzsteuer. Bereits gezahlte, darüber hinausgehende Beträge erstatten wir innerhalb von 14 Tagen. Wir dürfen eine nachweislich höhere Vergütung nach § 648 Satz 2 BGB verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.
  2. Nach der Druckfreigabe kann der Kunde den Vertrag nicht mehr nach Abs. 1 beenden. Kündigt er dennoch (§ 648 BGB), schuldet er die volle Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die wir infolge der Kündigung tatsächlich ersparen. Sobald der Druck beauftragt ist, ersparen wir regelmäßig nur das Porto für nicht eingelieferte Karten.
  3. Mit der Kündigung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an Entwürfen und Empfängerlisten.

§ 8 Einlieferung, Belegexemplar und Abnahme

  1. Die Versandleistung ist mit der Einlieferung der Karten bei der Deutschen Post erbracht; die Leistungen nach § 12 bleiben unberührt. Für die Zustellung ist die Deutsche Post verantwortlich; auf Laufzeiten, Verluste oder fehlerhafte Zustellungen haben wir keinen Einfluss.
  2. Nach der Einlieferung senden wir dem Kunden ein Belegexemplar der Karte per Post und stellen den Einlieferungsbeleg der Deutschen Post im Kundenportal bereit.
  3. Die Kampagne gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang des Belegexemplars wesentliche Mängel in Textform rügt. Auf diese Folge weisen wir bei der Bereitstellung des Einlieferungsbelegs hin.
  4. Unzustellbare Karten (zum Beispiel wegen Umzug oder Geschäftsaufgabe des Empfängers) begründen keinen Anspruch auf Nachlieferung oder Minderung, soweit die Anschrift zum Zeitpunkt der Recherche öffentlich so angegeben war. Rückläufer gehen an den Kunden als Absender; er meldet sie uns zur Pflege der Sperrliste (§ 13 Abs. 4).
  5. Übergebene Belegexemplare und Druckdaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 9 Mängelansprüche

  1. Der Kunde prüft Belegexemplar und Einlieferungsbeleg unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang des Belegexemplars in Textform an. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt.
  2. Geringfügige, drucktechnisch bedingte Abweichungen in Farbe, Schnitt oder Papier gegenüber der Bildschirmdarstellung sind kein Mangel.
  3. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Neuproduktion und Neuversand der betroffenen Karten. Schlägt dies fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme (§ 8 Abs. 3). Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Umfang einer übernommenen Garantie. Für Störungen des Kundenportals und der QR-Weiterleitung während der Laufzeit nach § 12 beginnt die Frist mit dem Ende der jeweiligen Störung.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser entspricht in der Regel dem Auftragswert der betroffenen Kampagne.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und ausgebliebenen Werbeerfolg.
  4. Bei Verlust von Daten haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht für die Freistellungsansprüche nach § 5 Abs. 2.

§ 11 Nutzungsrechte und Entwürfe

  1. Entwürfe dienen bis zur vollständigen Bezahlung ausschließlich der Prüfung durch den Kunden. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe, etwa zur Produktion durch Dritte, ist bis dahin nicht gestattet.
  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an dem für ihn gestalteten Kartenmotiv ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Werbezwecke. KI-erzeugte Bildelemente genießen keinen urheberrechtlichen Schutz; für sie und für Stockmotive räumen wir Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, den die jeweilige Lizenz zulässt. Auf Beschränkungen weisen wir bei Übergabe der Druckdaten hin.
  3. Vorlagen, Gestaltungssysteme, Software und nicht ausgewählte Entwürfe bleiben bei uns. Offene Druckdaten und Quelldateien schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Der Kunde räumt uns an den gelieferten Logos, Texten und Bildern ein einfaches Nutzungsrecht für die Durchführung der Kampagne und für die Referenznennung nach Abs. 5 ein.
  5. Wir dürfen die versendete Karte nach Abschluss der Kampagne als Referenz auf unserer Website und in Präsentationen zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 12 Kundenportal, QR-Erfolgsmessung und Empfängerliste

  1. Jede Karte trägt einen individuellen QR-Code, der auf eine von uns betriebene Zwischenseite und von dort auf die vom Kunden genannte Ziel-URL führt. Der Kunde kann die Ziel-URL während der Laufzeit in Textform ändern lassen.
  2. Für die Dauer der Kampagne und mindestens zwölf Monate nach Einlieferung stellen wir das Kundenportal mit der Auswertung der QR-Scans sowie die Weiterleitung bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nicht; Wartungen führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.
  3. Das Ende der Laufzeit kündigen wir vier Wochen vorher in Textform an. Auf Wunsch stellen wir die Auswertung vor dem Ende als Export bereit und bieten eine Verlängerung gegen Entgelt an. Danach enden Weiterleitung und Portalzugang; Scan-Daten löschen wir spätestens 24 Monate nach Einlieferung.
  4. Die von uns recherchierte Empfängerliste dient ausschließlich der beauftragten Kampagne. Der Kunde darf sie einsehen und prüfen, aber nicht exportieren, kopieren oder für andere Werbemaßnahmen nutzen. Folgekampagnen an dieselben Empfänger bieten wir gesondert an.
  5. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten.

§ 13 Datenschutz und Werbewidersprüche

  1. Für die Recherche der Empfänger aus öffentlich zugänglichen Quellen und für den Betrieb der QR-Erfolgsmessung sind wir datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Kunde ist Absender der Karten und für die Inhalte seiner Werbung Verantwortlicher. Wir stellen für die Karte einen Textbaustein mit den Pflichtinformationen nach Art. 14 DSGVO bereit. Er nennt für Widersprüche standardmäßig unsere Kontaktdaten; auf Wunsch des Kunden stattdessen seine eigenen, dann gilt Abs. 4 Satz 2.
  2. Die Auswertung im Kundenportal zeigt dem Kunden, welche Empfänger den QR-Code gescannt haben. Diese Daten darf der Kunde nur zur Bearbeitung von Reaktionen auf die Kampagne nutzen.
  3. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, insbesondere bei vom Kunden gelieferten Adresslisten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Widerspricht ein Empfänger der Zusendung von Werbung, nehmen wir ihn in unsere Sperrliste auf und berücksichtigen dies bei allen künftigen Kampagnen, die wir für beliebige Kunden durchführen. Erhält der Kunde einen solchen Widerspruch, leitet er ihn uns unverzüglich weiter. Bei vom Kunden gelieferten Adresslisten sorgt der Kunde zusätzlich selbst für die Sperrung in seinen eigenen Beständen.
  5. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln Empfängerlisten, Kampagneninhalte vor dem Versand, Preise, Scan-Auswertungen und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Sie endet drei Jahre nach Abschluss der Kampagne.

§ 15 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse, die keine Partei zu vertreten hat, etwa Streiks bei der Deutschen Post, Betriebsstörungen bei Druckereien oder der Deutschen Post, die auch diese nicht zu vertreten haben, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen, verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung.
  2. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen rechnen wir nach § 7 Abs. 1 ab, sofern der Kunde nicht einen geringeren Wert nachweist.

§ 16 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 314 BGB), bleibt unberührt. Kündigen wir aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, rechnen wir nach § 7 ab.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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